schleswig-holstein.de - Inhalte - Der kommunale ...
Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden sollen vorrangig dazu dienen, die Finanzausstattung der Gemeinden zu verbessern. Hierbei werden bestehende Steuerkraftunterschiede ausgeglichen (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 und §§ 5 - 8 FAG). Die Berechnung der benötigten Schlüssel für die Aufteilung der Mittel ist recht komplex.